Verein für Sporttherapie und Rehabilitation e.V.

Logo des Vereins

Im Jahr 1993 ist der Verein für Sporttherapie und Rehabilitation e. V. gegründet worden. Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch den Behindertensport als Rehabilitationssport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Ferner sollen Hilfestellungen zur Entwicklung der Eigeninitiative und der Selbstständigkeit gegeben werden. Die Rahmenvereinbarung in der neuen Fassung vom 01.01.2007 regelt die Ausstellung und Gültigkeit der Verordnungen für den Rehabilitationssport sowie die Modalitäten der Abrechnung mit den Kostenträgern.

Der VSR Rheine e. V. ist Mitglied im Behinderten-Sportverband (BSNW e.V.).

Informationen zum VSR e.V.

 

Marion Pruß

Bürozeiten:

  • Dienstag:       09.00-12.00 Uhr
    Mittwoch:       17.00-19.00 Uhr
    Donnerstag:  17.00-19.00 Uhr
    Freitag:          09.00-12.00 Uhr

Qualitätssicherung ist Pflicht

Zu den mit der Rahmenvereinbarung verbundenen Verpflichtungen der Sportvereine gehört die Qualitätssicherung. Das verbindlich vorgeschriebene Qualitätsmanagement ist dem BSNW e. V. von den Kostenträgern für den Rehabilitationssport übertragen worden.

Qualitätsmanagement

Es ist schon immer ein Ziel im Rehabilitationssport gewesen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine hohe Qualität in der Betreuung und Sicherheit in der Sportpraxis zu gewährleisten. Neu ist das Bestreben, Qualität planmäßig zu "managen". Das bedeutet, das bereits erreichte Niveau im Verein zu erfassen und die Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung zu ermitteln.

Das neue Anerkennungsverfahren

Qualitätssicherung ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Die Anerkennung der REHA-Gruppen wird daher nur für zwei Jahre befristet ausgesprochen. Zur Verlängerung ist dann ein Folgeantrag zu stellen, in dem auch die in der Zwischenzeit vorbereiteten und eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im REHA-Sport dokumentiert werden müssen. Alle Gruppen des VSR e. V. sind zertifiziert!

Qualitätszirkel

  • Qualitätszirkel in Verbindung mit Fortbildungsmodulen werden verpflichtend
  • regionale Informationsveranstaltungen
  • Coaching von Übungsleitern
  • Bereitstellung von Instrumentarien des Qualitätsmanagements

 

Teilnahme am REHA-Sport

  • Vorliegen einer gültigen + genehmigten Verordnung
  • Termin zur Sprechstunde im IGF
  • Einteilung in eine REHA-Gruppe
  • regelmäßige Teilnahme
Aktuelles:

Ausgabe März 2012 "Mathias Aktuell"

Freitag, 30. März 2012

Wichtige und interessante Informationen rund um die Mathias Stiftung - die Ausgabe März 2012 des...