Praxisanleiter/in in der Pflege

Die Gesetze in der Alten- und Krankenpflege schreiben für die praktische Ausbildung von Schülern zwingend eine Anleitung und Betreuung durch Praxisanleiter vor. Nur diejenigen Stationen bzw. Wohnbereiche, die einen Praxisanleiter vorweisen können, erhalten auch Schüler. Die Qualifikation der Praxisanleiter/innen ist in den Gesetzen vorgegeben.

Die Weiterbildung richtet sich an erfahrene und engagierte examinierte Pflegende, die ihre Professionalität im Beruf auch in der Ausbildung einsetzen möchten. Für die vielfältigen Aufgaben einer zielgerichteten und lernwirksamen Praxisanleitung von Schüler/innen sind Voraussetzungen die pflegerische Fachkompetenz, eine pädagogische Qualifikation und die Fähigkeit zur Beurteilung.

Wir laden Sie als erfahrene Pflegende herzlich ein zu dieser Weiterbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter.

Welche Eingangsvoraussetzungen bestehen?

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Krankenschwester/-pfleger oder Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Altenpfleger/in oder Hebamme
  • zwei Jahre Berufserfahrung
  • Freistellung durch den Arbeitgeber

Welche Ziele hat die Weiterbildung?

  • Erweiterung der pädagogischen Kompetenz
  • Erweiterung der kommunikativen Kompetenz
  • Erweiterung der berufspraktischen Kompetenz
  • Erweiterung der rechtlichen Kenntnisse

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Die Weiterbildung beginnt und endet mit einer Blockwoche. Dazwischen folgt ein Unterrichtstag pro Woche. Der Umfang entspricht insgesamt ca. 200 Unterrichtstunden.

In diesem Flyer fnden Sie weitere Informationen.

Nächster Kursbeginn: 20. Februar 2012

Kursleitung:
Stefan Maul
s.maul(at)mathias-spital.de
Tel.: 05971/42-1117
Fax: 05971/42-1116

Aktuelles:

Ausgabe März 2012 "Mathias Aktuell"

Freitag, 30. März 2012

Wichtige und interessante Informationen rund um die Mathias Stiftung - die Ausgabe März 2012 des...